gestern:

- nach der Rodung des Urwaldes vor ca. 400 Jahren entstanden im Lewitzbecken moorige Wiesen, die zur Heugewinnung einmal im Jahr von Hand gemäht wurden

- 1938 erfolgte die unter Naturschutzstellung des Kerngebietes der Lewitz als das bedeutendste Sumpf-Vogelbrutgebiet Deutschlands

- Brutvogelarten: Großer Brachvogel, Rotschenkel, Uferschnepfe, Kampfläufer, Korn- und Wiesenweihe, Kolbenente & viele andere

     
 

heute:

- durch große Komplexmeliorationen von 1958 bis in die 1970er Jahre fand eine Umgestaltung der Lewitz zu einem Intensiv-Grünland für Rinderaufzucht statt (ab 1990 weniger Rinder)

- der Wiesen-Brutvogelbestand brach fast völlig zusammen

- trotzdem ist die Lewitz noch immer ein herausragendes EU-Vogelschutzgebiet

- Tausende Gänse und Limikolen rasten hier und die Karpfenteiche dienen mehreren See- und  Fischadlerbrutpaaren als Nahrungsquelle

     
 

morgen?!:
Wird die Lewitz durch die weitere Umwandlung von Grünland in Ackerland zur Agrarsteppe?
Diese und andere der teilweise jetzt schon erfolgten Eingriffe würden das endgültige Ende des Vogelschutz- und Erholungsgebietes „Lewitz“ bedeuten.


Gedanken zum Naturschutz in historischer Zeit

Zitate

Schutzstatus der Lewitz

 

Natur- und Landschaftsschutzgebiet
1938 wurde die Lewitz in einer Größe von 7.137 ha insbesondere durch die avifaunistische Ausstattung zum Naturschutzgebiet erklärt. Damit war die Lewitz 1954 auch das größte NSG der DDR. Die Priorisierung der Landwirtschaft gegenüber dem Naturschutz auf den mehreren 1000 ha Wiesenflächen führte jedoch im Jahre 1959 zu einer Löschung des NSG in den Grenzen von 1938. Gleichzeitig wurde eine Neuordnung der Schutzgebiete vorgenommen. Es entstand das „Großlandschaftsschutzgebiet Lewitz“ auf einer Fläche von ca. 10.000 ha, weiterhin wurden die für den Naturschutz wertvollen Landschaftsteile zum NSG erklärt. Dabei handelt es sich um die NSG „Fischteiche Lewitz“, „Friedrichsmoor“ und „Töpferberg“. Leider bestand dieser Schutz oft nur auf dem Papier. Die Intensivierung der Landwirtschaft in diesen Jahren forderte einen hohen schmerzlichen Tribut. Mit den Verordnungen vom 26. April 1996 bzw. vom 23. Januar 1997 trat das „Landschaftsschutzgebiet Lewitz“ im Landkreis Ludwigslust bzw. im Landkreis Parchim in einer aktualisierten Abgrenzung in Kraft.

 

Europäisches Vogelschutzgebiet
Gemäß der Vogelschutzrichtlinie des Rates vom 2. April 1979 wurde 1988 die Lewitz zusammen mit 33 weiteren Gebieten in einer Größe von 920 ha als „Europäisches Vogelschutzgebiet“ oder Important Bird Area (IBA) beim Internationalen Rat für Vogelschutz gemeldet.
Nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland erfolgte gemäß der EG Vogelschutzrichtlinie die Meldung von 15 durch das Land Mecklenburg-Vorpommern ausgewiesenen Vogelschutzgebieten an die EG-Kommission. Darunter befindet sich die Lewitz, in den Grenzen des LSG von 1992 (10.400 ha).
2008 erfolgte eine erneute Meldung vom Land mit leicht veränderten Grenzen des Vogelschutzgebietes Lewitz. Diese aktuellen Grenzen sind im Menü Karte dargestellt. Gemäß der Richtlinie 92/409/EWG des Rates über die Erhaltung wildlebender Vogelarten verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland, im Vogelschutzgebiet Lewitz die Lebensräume der wildlebenden Vogelarten zu erhalten oder wieder herzustellen. In der Richtlinie werden für die im Anhang genannten Arten hinsichtlich ihrer Lebensräume besondere Schutzmaßnahmen gefordert, um ihr Überleben und ihre Vermehrung im Verbreitungsgebiet sicherzustellen.

 

Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung
Gemäß dem Übereinkommen über Feuchtgebiete (1971), insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel von internationaler Bedeutung, ist das „Teichgebiet Lewitz“ in einer Größe von 920 ha zu schützen. (Ramsar-Konvention)

 

FFH-Gebiet
FFH-Gebiete dienen dem Erhalt eines günstigen Zustandes der natürlichen Lebensräume von Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Teilflächen der Lewitz sind Bestandteile von zwei FFH-Gebieten. Die Europäischen Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete sind Bestandteil eines zusammenhängenden europäischen, ökologischen Netzes mit der Bezeichnung NATURA 2000.

     

Wichtigste Schutzmaßnahmen heute:

 

Erhaltung:

- möglichst langer störungsarmer Uferlinien und möglichst großer störungsfreier Wasserflächen sowie eines störungsarmen Luftraumes, z. B. für Seeadler, Schwarz- und Rotmilan, Silberreiher

- großer unzerschnittener und störungsarmer Offenlandflächen, z. B. für Großen Brachvogel, Kiebitz, Goldregenpfeifer, Kornweihe, Sumpfohreule, Zwergschwan

- der Grünlandflächen insbesondere durch extensive Nutzung (Mähwiesen und/ oder Beweidung); bei Grünlandflächen auf Niedermoor Sicherung eines hohen Grundwasserstandes zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Feuchtlebensräumen, z. B. für Großen Brachvogel, Kiebitz, Uferschnepfe, Wachtelkönig, Weißstorch

- des Strukturreichtums in Feuchtlebensräumen (z. B. Gebüschgruppen, Staudenfluren, Erlenbruchwälder in Niedermoorbereichen), z. B. für Blaukehlchen

- von störungsarmen Grünlandflächen im unmittelbaren Umfeld von Gänserastplätzen, z. B. für Bläss- und Saatgans, Zwergschwan und Sicherung der Schlafplätze durch Wiederbespannen von mind. 60-70 ha Teichfläche

- störungsarmer Moore und Sümpfe (Wasserstand > 20 cm, ggf. Wiederherstellung solcher Wasserstände), z. B. für Kranich

- der extensiven Teichwirtschaft, z. B. für Fischadler

- des hohen Wasserstandes im Polder der nicht mehr bewirtschafteten ehemaligen Fischteiche Brahmteiche, Möwenteich und Tellerflach, z. B. für Rohrweihe

- von Flachwasserzonen mit ausgeprägter Submersvegetation und Erhaltung der dazu erforderlichen Wasserqualität, z. B. für Schnatter-, Reiher- und Tafelente

- der Wasserröhrichte, z. B. für Rohrdommel, Rohrweihe

 

Erhaltung bzw. Wiederherstellung

- der Alten Elde als natürlichem Fließgewässer. Die Alte Elde ist von der Müritz-Elde-Wasserstraße abgeschnitten und bekommt ihr Wasser zur Zeit nur aus den angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen und den Karpfenteichen. Im Oberlauf hat die Alte Elde daher den Charakter eines Standgewässers mit stark eingeschränkter Gewässergüte. Die Erhöhung des Durchflusses hätte die Regenerierung als Fließgewässer, die Verbesserung der Gewässergüte sowie die Erhöhung des Selbstreinigungspotentials zur Folge. In diesem Zusammenhang wird die Schaffung eines Zulaufs an der alten Eldeschleuse empfohlen.

- natürlicher und naturnaher Fließgewässerstrecken durch Erhalt und Förderung der Gewässerdynamik (Mäander- und Kolkbildung, Uferabbrüche, Steilwände etc.), z. B. für Eisvogel

- eines Gewässerzustandes, der nachhaltig eine für fischfressende Vogelarten optimale Fischreproduktion ermöglicht und die Verfügbarkeit der Nahrungstiere sichert, z. B. für Eisvogel, Fischadler

- ausgedehnter Seggen-Riede und Schilf-Röhrichte durch Sicherung dauerhaft hoher Grundwasserständen. z. B. für Rohrweihe, Sumpfohreule, Kornweihe, Kranich

- von intakten Waldmooren und -sümpfen, z. B. für Kranich

 

Erhaltung und Entwicklung

- von störungsarmen Wäldern mit angemessenen Altholzanteilen, z. B. für Mittel- und Schwarzspecht, Rot- und Schwarzmilan, Zwergschnäpper

- von strukturreichen Ackerlandschaften mit einem hohen Anteil an naturnahen Ackerbegleitbiotopen (z. B. Wegraine, Sölle, Seggen-Riede, Feldgehölze, Hecken etc.), z. B. für Neuntöter, Sperbergrasmücke

 

Einrichtung einer hauptamtlichen Verwaltung für das Vogelschutzgebiet

- Um die konkreten Schutzmaßnahmen durchzusetzen, kann keine Behörde oder ehrenamtliche Beauftragte die Fülle der Aufgaben auf der gesamten Fläche kontrollieren und bei der Umsetzung anleitend wirken. Die aktuellen Aufgaben können nur hauptamtliche Betreuer erfüllen.
Dafür sollten mindestens drei Stellen mit folgendem Aufgabenfeld eingerichtet werden:

- Kontrolle der Auflagen aus Extensivierungsverträgen und Verordnungen (z. B. Düngemittel- und LSG-Verordnungen)

- Koordinierung der jagdlichen Nutzung mit dem Schutz von Brut- und Rastvögeln

- Repräsentation des Vogelschutzgebietes in der Öffentlichkeit

- Vorbereitung von Flächenkäufen

- Mitwirkung bei der Erteilung von Wasserbilanzen (z. B. für die alte Elde)

- Mitwirkung bei der Festlegung von Stau- und Absenkzielen

- Mitwirkung bei Instandhaltungskonzeptionen

- Teilnahme an Gewässerschauen

- Beratung der Behörden bei der Vergabe von Fördermitteln

- Durchführung von Monitoringaufgaben

- Abstimmung des Viehauftriebes entsprechend des aktuellen Brutgeschehens

 

Naturschutzbehörden für die Lewitz

StALU Schwerin
Telefon: (0385) 59 58 6-0, E-Mail: Poststelle@staluwm.mv-regierung.de

 

Untere Naturschutzbehörde Landkreis Ludwigslust-Parchim
Telefon: 03871/722-77-6801, E-Mail: info@kreis-lup.de

 

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