Wichtigste Schutzmaßnahmen heute:
Erhaltung:
- möglichst langer störungsarmer Uferlinien und möglichst großer störungsfreier Wasserflächen sowie eines störungsarmen Luftraumes, z. B. für Seeadler, Schwarz- und Rotmilan, Silberreiher
- großer unzerschnittener und störungsarmer Offenlandflächen, z. B. für Großen Brachvogel, Kiebitz, Goldregenpfeifer, Kornweihe, Sumpfohreule, Zwergschwan
- der Grünlandflächen insbesondere durch extensive Nutzung (Mähwiesen und/ oder Beweidung); bei Grünlandflächen auf Niedermoor Sicherung eines hohen Grundwasserstandes zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Feuchtlebensräumen, z. B. für Großen Brachvogel, Kiebitz, Uferschnepfe, Wachtelkönig, Weißstorch
- des Strukturreichtums in Feuchtlebensräumen (z. B. Gebüschgruppen, Staudenfluren, Erlenbruchwälder in Niedermoorbereichen), z. B. für Blaukehlchen
- von störungsarmen Grünlandflächen im unmittelbaren Umfeld von Gänserastplätzen, z. B. für Bläss- und Saatgans, Zwergschwan und Sicherung der Schlafplätze durch Wiederbespannen von mind. 60-70 ha Teichfläche
- störungsarmer Moore und Sümpfe (Wasserstand > 20 cm, ggf. Wiederherstellung solcher Wasserstände), z. B. für Kranich
- der extensiven Teichwirtschaft, z. B. für Fischadler
- des hohen Wasserstandes im Polder der nicht mehr bewirtschafteten ehemaligen Fischteiche Brahmteiche, Möwenteich und Tellerflach, z. B. für Rohrweihe
- von Flachwasserzonen mit ausgeprägter Submersvegetation und Erhaltung der dazu erforderlichen Wasserqualität, z. B. für Schnatter-, Reiher- und Tafelente
- der Wasserröhrichte, z. B. für Rohrdommel, Rohrweihe
Erhaltung bzw. Wiederherstellung
- der Alten Elde als natürlichem Fließgewässer. Die Alte Elde ist von der Müritz-Elde-Wasserstraße abgeschnitten und bekommt ihr Wasser zur Zeit nur aus den angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen und den Karpfenteichen. Im Oberlauf hat die Alte Elde daher den Charakter eines Standgewässers mit stark eingeschränkter Gewässergüte. Die Erhöhung des Durchflusses hätte die Regenerierung als Fließgewässer, die Verbesserung der Gewässergüte sowie die Erhöhung des Selbstreinigungspotentials zur Folge. In diesem Zusammenhang wird die Schaffung eines Zulaufs an der alten Eldeschleuse empfohlen.
- natürlicher und naturnaher Fließgewässerstrecken durch Erhalt und Förderung der Gewässerdynamik (Mäander- und Kolkbildung, Uferabbrüche, Steilwände etc.), z. B. für Eisvogel
- eines Gewässerzustandes, der nachhaltig eine für fischfressende Vogelarten optimale Fischreproduktion ermöglicht und die Verfügbarkeit der Nahrungstiere sichert, z. B. für Eisvogel, Fischadler
- ausgedehnter Seggen-Riede und Schilf-Röhrichte durch Sicherung dauerhaft hoher Grundwasserständen. z. B. für Rohrweihe, Sumpfohreule, Kornweihe, Kranich
- von intakten Waldmooren und -sümpfen, z. B. für Kranich
Erhaltung und Entwicklung
- von störungsarmen Wäldern mit angemessenen Altholzanteilen, z. B. für Mittel- und Schwarzspecht, Rot- und Schwarzmilan, Zwergschnäpper
- von strukturreichen Ackerlandschaften mit einem hohen Anteil an naturnahen Ackerbegleitbiotopen (z. B. Wegraine, Sölle, Seggen-Riede, Feldgehölze, Hecken etc.), z. B. für Neuntöter, Sperbergrasmücke
Einrichtung einer hauptamtlichen Verwaltung für das Vogelschutzgebiet
- Um die konkreten Schutzmaßnahmen durchzusetzen, kann keine Behörde oder ehrenamtliche Beauftragte die Fülle der Aufgaben auf der gesamten Fläche kontrollieren und bei der Umsetzung anleitend wirken. Die aktuellen Aufgaben können nur hauptamtliche Betreuer erfüllen.
Dafür sollten mindestens drei Stellen mit folgendem Aufgabenfeld eingerichtet werden:
- Kontrolle der Auflagen aus Extensivierungsverträgen und Verordnungen (z. B. Düngemittel- und LSG-Verordnungen)
- Koordinierung der jagdlichen Nutzung mit dem Schutz von Brut- und Rastvögeln
- Repräsentation des Vogelschutzgebietes in der Öffentlichkeit
- Vorbereitung von Flächenkäufen
- Mitwirkung bei der Erteilung von Wasserbilanzen (z. B. für die alte Elde)
- Mitwirkung bei der Festlegung von Stau- und Absenkzielen
- Mitwirkung bei Instandhaltungskonzeptionen
- Teilnahme an Gewässerschauen
- Beratung der Behörden bei der Vergabe von Fördermitteln
- Durchführung von Monitoringaufgaben
- Abstimmung des Viehauftriebes entsprechend des aktuellen Brutgeschehens
Naturschutzbehörden für die Lewitz
StALU Schwerin
Telefon: (0385) 59 58 6-0, E-Mail:
Poststelle@staluwm.mv-regierung.de
Untere Naturschutzbehörde Landkreis Ludwigslust-Parchim
Telefon: 03871/722-77-6801, E-Mail: info@kreis-lup.de
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